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Immobilienrecht

Immobilienrechtliche Beratung bedeutet die umfassende Unterstützung unserer Mandanten im Zusammenhang mit der Projektierung, dem Erwerb, der Finanzierung, der Beleihung, der Vermietung und Anmietung sowie der Veräußerung von Immobilien. Insbesondere beraten und vertreten wir Sie in folgenden Fällen:

Immobilienrecht

- Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen

- Rechtsschutz bei Mängeln der Immobilie (Gewährleistung)

- Kontrolle und Überprüfung von Kaufverträgen und Vertragsentwürfen

- Rücktritt und Anfechtung von Kaufverträgen

- Rechtsschutz bei “Schrottimmobilien”

- Beratung bei Bauträgerverträgen

- Darlehen und sonstige Immobilienfinanzierung (Widerruf, Vorfälligkeitsentschädigung, etc.)

- Hilfe bei Hypotheken und Grundschulden

- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

- Ansprüche von oder gegen Makler

- Haftung von Gutachtern und Architekten.

- Privates Nachbarrecht

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