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WEG-Recht

Unsere Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern und einzelnen Wohnungseigentümern in allen rechtlichen Fragen, insbesondere in Bezug auf:
 

WEG-Recht

- Fragen zur Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung;

- die Abgeschlossenheitsbescheinigung;

- Beschlüsse und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer;

- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, des Verwalters und des Beirates;

- Abgrenzungsfragen bei Sonder-/Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechten;

- Abgrenzungsfragen bei baulichen Veränderungen / ordnungsgemäße Instandhaltung;

- die ordnungsgemäße Verwaltung;

- das Hausgeld;

- die Instandhaltungsrücklage;

- die Eigentümerversammlung (Stimmrecht, Tagesordnung);

- die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan;

- Sonderumlagen;

- anteilige Kostentragungspflichten (Verteilungsschlüssel);

- Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung;

- Entzug des Wohnungseigentums.

 

Wir beraten Sie über die Erfolgsaussichten eines ggf. erforderlichen gerichtlichen Verfahrens und den damit verbundenen Kosten. Oftmals sind Bauunternehmer, Verkäufer, Verwalter und Mehrheitseigentümer in einer zumeist neu erstellten Wohnungseigentumsanlage identisch oder wirtschaftlich miteinander verflochten. Daraus können erhebliche Interessenkonflikte resultieren. Wir beraten Sie über die rechtlichen Konsequenzen, z.B. bei Fragen zur Abnahme, der Gewährleistung, Haftungsansprüchen oder Stimmrechtsausschlüssen.

 

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